Anfrage Bedingungen Preise
Belegung 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Buchungsbedingungen

§1 Zahlung

1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmiete sofort zur Zahlung fällig, um eine verbindliche Reservierung zu bestätigen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Anreise fällig. Die Höhe und der Fälligkeitstermin der Zahlungen wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung mitgeteilt. Vor Mietbeginn muss die Gesamtmiete bezahlt sein. Ein Inkasso der Miete vor Ort bei Ankunft ist nicht möglich, ausgenommen bei kurzfristigen Buchungen, 14 Tage oder weniger vor Mietbeginn.

2. Nebenkosten wie Endreinigung und Holz sind im Mietpreis enthalten. Nicht enthalten sind Kosten für Strom, Gepäcktransport und Kurtaxe. Diese werden vor Ort mit dem Mieter abgerechnet.

3. Bei Übernahme der Hütte und/oder des Schlüssels wird eine Kaution in Höhe von 200 € erhoben. Zahlbar in bar. Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Hütte/Schlüssel und unter Verrechnung der Nebenkosten zurückerstattet. Durch die Rückzahlung der Kaution werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.

§2 Leistungen

1. Die Hütte darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden, überzählige Personen können ausgewiesen werden. Wird dennoch eine überhöhte Belegung durch den Vermieter schriftlich bestätigt, muss damit gerechnet werden, dass keine zusätzlichen Schlafgelegenheiten und entsprechende Wohnausstattung vorhanden sind.

2. Das Mitnehmen von Haustieren ist nur gegen schriftliche Bestätigung und gegen eine Gebühr von 10 € pro Haustier und Woche erlaubt.

3. Die Hütte kann nur in rechtzeitiger Absprache mit der Hüttenbetreuung vor Ort zu der vereinbarten Uhrzeit übernommen werden. Sollte die vereinbarte Anreisezeit versäumt werden, kann ein ordnungsgemäßer Empfang nicht garantiert werden.

4. Dem Mieter steht das Recht zu, die gesamte Hütte einschließlich des Mobiliars und der Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Hütte und das Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, sowie einen während der Mietzeit durch Verschulden des Mieters, dessen Begleitung und/oder dessen Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.

5. Etwaige Mängel müssen bei Übernahme der Hütte durch die Hüttenbetreuung vor Ort schriftlich bestätigt werden. Mängel, welche während der Mietzeit aufgefallen oder entstanden sind, müssen bei Rückgabe der örtlichen Hüttenbetreuung gemeldet werden.

6. Zur Grundreinigung zählen das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung sämtlicher Abfälle und das Fegen aller Räume, so dass die Hütte besenrein übergeben werden kann. Die Grundreinigung ist durch den Mieter durchzuführen. Die Endreinigung umfasst zusätzlich u.a. die gründliche Reinigung von Küche, Bad/Dusche und WC. Die Endreinigung wird von der Hüttenbetreuung nach Rückgabe der Hütte durchgeführt und ist in der Gesamtmiete enthalten.

7. Der Mieter hat die Hausordnung der Moritzhütte zu beachten. Diese kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Sie hängt ebenfalls in der Hütte aus.

§3 Rücktritt, Umbuchung

1. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Gesamtmiete fällig. Bei Rücktritt vom 90. Tag bis 55. Tag vor Mietbeginn wird zusätzlich 50% der Gesamtmiete berechnet. Bei einem späteren Rücktritt muss die Gesamtmiete vollständig bezahlt werden. Wird ein Ersatzmieter für den vereinbarten Zeitraum gefunden, kann eine kostenlose Umbuchung erfolgen. In diesem Fall gelten sämtliche Bedingungen für den Ersatzmieter.

§4 Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietvereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

2. Gerichtsstand ist München.

 

info@moritzhuette.de